Formaler Ablauf des Promotionsbeginns
Ab dem 01.12.2025 ist der folgende Ablauf für die Einschreibung in ein Promotionsstudium einzuhalten:
Das in StudiLöwe integrierte Doktorandenmanagementsystem HISinOne-DOC unterstützt die Promotionsvorhabenden, die Fakultäten und die Verwaltung bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Einschreibung in ein Promotionsstudium: Laut § 4 Absatz 1 Satz 1 der Einschreibungsordnung vom 07.11.2023 (Amtliche Mitteilungen 110/23) setzt die Einschreibung in ein Promotionsstudium eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Promotionsausschusses über den Erwerb eines einschlägigen Hochschulabschlusses nach Maßgabe des § 67 Absatz 4 HG NRW und der jeweiligen Promotionsordnung voraus.
1. Schritt: Betreuungsvereinbarung
Seit dem 09.08.2024 sind Betreuungsvereinbarungen für Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) verpflichtend.
Ist die Betreuung Ihres Promotionsvorhabens geklärt, füllen Sie gemeinsam mit der*dem betreuenden Professor*in die folgende Betreuungsvereinbarung aus.
Die Betreuungsvereinbarung als ausfüllbare PDF-Version (deutsch und englisch):
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Amtlichen Mitteilung 50/24 und auch auf der Seite des Zentrums für Graduiertenstudien. Die Betreuungsvereinbarung verleiht keinen Rechtsanspruch auf eine Zulassung zur Promotion!
Damit Ihr Promotionsvorhaben von Anfang an eine klare Struktur und Orientierung erhält, ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung sehr hilfreich. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Promovierenden und Betreuenden, legt Erwartungen fest und trägt entscheidend zum Erfolg des Promotionsprojekts bei.
2. Schritt: Antrag auf Zulassung
Nachdem Sie eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie nun den Antrag auf Zulassung stellen. Im Rahmen einer fachlichen und formalen Prüfung wird festgestellt, ob Sie für das Promotionsstudium zugelassen werden können.
Der Antrag „Antrag auf Zulassung“ wird online gestellt. Voraussetzung dafür ist ein StudiLöwe-Account mit der Rolle Student/-in oder Bewerber/-in.
Vorbereitung
- Sie sind aktuell eingeschrieben und besitzen damit einen aktiven StudiLöwe-Account mit der Rolle Student/-in:
→ Keine weitere Vorbereitung notwendig, Sie können direkt den Promotionsantrag unter Service → Anträge → Promotion stellen. - Sie waren noch nie an der BUW eingeschrieben oder Sie sind an der BUW beschäftigt, sind bisher aber noch nie bei uns eingeschrieben gewesen (z. B. in der Rolle Gast oder Lehrperson oder Prüfer/in) oder Sie haben keinen StudiLöwe-Account mit der Rolle Student/-in:
→ Registrieren Sie sich zunächst auf der hier verlinkten Seite. Sie erhalten damit die Rolle Bewerber/-in.
(Sollte die „Duplikatsprüfung“ bei Ihnen ausgelöst werden, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat bzw. mit dem Internationalen Studierendensekretariat in Verbindung.) - Sie sind exmatrikuliert und Ihr früherer StudiLöwe-Account mit der Rolle Student/-in ist nicht mehr aktiv:
→ Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat bzw. Internationale Studierendensekretariat für einen Account zur Wiedereinschreibung entweder per E-Mail oder persönlich im SSC. Wir benötigen Ihre aktuelle Anschrift und eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes. Registrieren Sie sich nicht neu im Portal!
Antrag stellen
1. Loggen Sie sich in StudiLöwe ein und wählen Sie die Rolle Student/-in oder Bewerber/-in
2. Navigieren Sie zu: Service → Anträge → Promotion.
4. Der Antrag wird nun angezeigt. Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder sorgfältig aus.
ACHTUNG: Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, wählen Sie bitte als HZB-Art „Erwerb der HZB an einer deutschen Schule im Ausland“ aus und tragen als Durchschnittsnote eine 4,0 ein. Ihre Daten werden bei der späteren Bearbeitung Ihres Antrags angepasst.
Sobald Sie alle Angaben überprüft und vollständig eingetragen haben, können Sie den Antrag abschicken. Der Antrag wird dann an den Promotionsauschuss Ihrer Fakultät zur Überprüfung weitergeleitet. Sobald die Überprüfung erfolgt ist, erhalten Sie vom Promotionsausschuss einen Bescheid, in dem Sie über das Ergebnis informiert werden.
3. Schritt: Immatrikulation in ein Promotionsstudium
Wurde Ihr gestellter Antrag auf Zulassung genehmigt, müssen Sie sich nun an der BUW immatrikulieren. Denn gemäß § 67 Absatz 5 Satz 1 HG NRW werden Zugangsberechtigte nach § 67 Absatz 4 HG NRW als Doktorand*innen an der Universität eingeschrieben, an der sie promovieren wollen.
Die Promotionsausschüsse geben nach der Genehmigung des „Antrag auf Zulassung“ die Immatrikulationsaufforderung für Sie technisch frei.
Sobald Sie darüber per E-Mail informiert wurden, loggen Sie sich in StudiLöwe ein und navigieren mit der Rolle Doktorand/-in zu: Mein Studium – Immatrikulationsaufforderungen. Beantragen Sie die Immatrikulation und durchlaufen die angezeigten Masken, laden die für die Einschreibung erforderlichen Dokumente hoch (Hochschulzugangsberechtigung, Personalausweis und Studienvergangenheit) und geben den Antrag ab.
Wenn Sie schon einmal bei uns eingeschrieben waren und nun wiedereingeschrieben werden möchten, informieren Sie uns kurz per E-Mail.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben und noch nicht an der BUW eingeschrieben waren, wählen Sie bitte bei der Frage nach der Art der Hochschulreife „Erwerb der HZB an einer deutschen Schule im Ausland“ und tragen als Note 4,0 ein. Ihre Daten werden bei der späteren Bearbeitung Ihres Antrags angepasst.
Für die Einschreibung an der BUW sind das Studierendensekretariat studsek(at)uni-wuppertal.de) bzw. Internationale Studierendensekretariat (doctorate(at)uni-wuppertal.de) zuständig. Fragen Sie bei Unklarheiten zur Einschreibung gerne dort nach.
Exemplarisch für das Sommersemester 2026: