Betreuungsvereinbarungen
Das Hochschulgesetz sieht in § 67 (Abs. 2, Satz 3) den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vor, der von den Hochschulen zu gewährleisten ist. In Betreuungsvereinbarungen werden gemeinsam vereinbarte Rechte und Pflichten sowohl der Promovierenden als auch der Betreuungsperson(en) festgehalten, um gegenseitige Erwartungen zu klären und ein für beide Seiten optimales und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Betreuungsverhältnis zu gewährleisten.
Seit dem 09.08.2024 sind Betreuungsvereinbarungen für neue Promotionen an der Bergischen Universität verpflichtend. Weitere Informationen sowie die zu verwendende Vorlage der BUW finden Sie in der Amtlichen Mitteilung 50/24.
Die Betreuungsvereinbarung als ausfüllbare PDF-Version (deutsch und englisch):
Betreuungsvereinbarung Doktorarbeiten BUW 2024
Supervisory agreement for doctoral projects BUW 2024